Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Zuständig

Preis: 
€ 277,50,-- 

Leistungsbeschreibung: 

Kann ein Grundeigentümer auf Privatgrund nicht für die notwendigen Stellplätze sorgen, so ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage: 

NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 idgF (§§ 41 und 65)

GR-Beschluss: 23.10.2025 (Verordnung)

Inkrafttreten: 01.01.2026