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Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung (Grundlage für das baubehördliche Bewilligungsverfahren) bilden die beiden Landesgesetze "NÖ Bauordnung 1996" und das "NÖ Raumordnungsgesetz 1976"
Nach der Einreichung erfolgt die Ausschreibung der Bauverhandlungen, Erstellen der Bescheide und Vorlage beim Bürgermeister zur Genehmigung der Pläne.
Darin ist die Lage der einzelnen Grundstücke sowie deren Grundstücksnummer ersichtlich; anhand der Grundstücksnummer kann der Eigentümer über das EDV-mäßige Grundstücksverzeichnis ermittelt werden.
Darin ist die Widmung der Grundstücke ersichtlich (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche). Wir sind zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Berechnung der Aufschließungsabgaben sowie der Wasser- und Kanalanschlussabgaben
Zuständig für die Erledigung der gefassten Beschlüsse.
Zum Beispiel: "Der NÖ Bauwegweiser", Gutscheine für "Bau-Ratgeber", Broschüre "Regenwasser-Nutzung", Informationspaket "Bauen mit der Sonne" können über das Bauamt bezogen werden.
Kostenlose Bauberatung mit dem Bausachverständigen für Bauwerber - einmalig im Monat. Terminvereinbarung nach Absprache mit Herrn Mag. Florian Resch (Tel: 07489/27 11-18).
(Auch bei amtliche Trinkwasseruntersuchung, Formulare für Bauansuchen, Bauanzeigen)