NÖ Landtag

Landtagshaus

Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Arbeit des Landtages
Mehr als drei Abgeordnete einer Partei bilden einen Klub (sonst ist es eine Fraktion), dem auch bestimmte Rechte zukommen. Hier werden die Geschäftsstücke intern beraten und diskutiert, um mit einer abgestimmten Meinung, Anregungen, Fragen und Anträgen bereits im Ausschuss die Erledigung voranzutreiben bzw. bei gegensätzlichen Auffassungen der Klubs wenn möglich einen Kompromiss zu erarbeiten. Die Klubs verfügen über eine eigene Organisation mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Abgeordneten. In Niederösterreich hat - erstmals in ganz Österreich - jeder Abgeordnete ein Arbeitszimmer.
Zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände wählt der Landtag Ausschüsse (z.B. für Kultur-, Landwirtschafts-, Verfassungs-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten), in denen die Parteien anteilsmäßig vertreten sind. Den Ausschüssen werden die Geschäftsstücke vom Präsidenten des Landtages zugewiesen. Zu den Ausschüssen können auch Experten usw. eingeladen werden. Zur Beratung besonders diffiziler Detailprobleme kann der Ausschuss einen (kleineren) Unterausschuss einsetzen, der ihm einen Vorschlag unterbreitet. Abschluss der Arbeit im Ausschuss ist ein Antrag an den Landtag, das Geschäftsstück in einer bestimmten Weise zu erledigen, also z.B. anzunehmen oder abzulehnen oder abgeändert anzunehmen oder einen Bericht zur Kenntnis zu nehmen usw.
Im Landtag werden die Geschäftsstücke erledigt, d.h. auf Antrag der Ausschüsse und nach entsprechender Debatte die endgültigen Beschlüsse gefasst. Auch im Landtag ist noch die Änderung eines Antrages möglich. Dringlichkeitsanträge werden ohne Vorberatung in einem Ausschuss verhandelt. Bei der Abstimmung genügt im Allgemeinen einfache Mehrheit. 
In einer "Aktuellen Stunde" können im Landtag aktuelle Probleme diskutiert werden, ohne dass Beschlüsse gefasst werden. 
Die Sitzungen des Landtages sind grundsätzlich öffentlich.
Von jeder Landtagssitzung wird ein Protokoll (Sitzungsbericht) angefertigt. Darin werden alle Reden, Anträge, Abstimmungsergebnisse usw. detailliert festgehalten. Es ist dies für die Abgeordneten selbst eine wertvolle Hilfe bei ihrer Arbeit, später aber auch für die Geschichtsschreibung und Forschung eine sehr wichige Quelle. Diese Sitzungsberichte sind allgemein zugänglich.
Die vom Landtag beschlossenen Gesetze werden im NÖ Landesgesetzblatt kundgemacht.


Kompetenzen des Landtages
Die Österreichische Bundesverfassung bestimmt, für welche Angelegenheiten der Bund und für welche das Land zuständig ist. Alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich zur Bundessache erklärt wurden, fallen in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Der Landtag übt die Gesetzgebung des Landes, einschließlich der Verfassungsgesetzgebung, aus.

  • In die Regelungsbefugnis des Landtages fallen zum Beispiel: Gemeindeorganisation, Organisation der Landesbehörden, Kindergartenwesen, Natur- und Landschaftsschutz, Baurecht, Raumplanung, Wohnbauförderung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenwesen (ausgenommen Bundesstraßen), Grundverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, Ausländergrundverkehr, Jagd und Fischerei, Sport, Schischul- und Bergführerwesen, Sozialhilfe und Behindertenfürsorge, Katastrophenhilfe und Rettungswesen, Kulturförderung, Landwirtschaftsförderung und Spitalswesen. 
  • Der Landtag wählt seine Organe (Präsident usw.) und die Landesregierung.
  • Der Landtag kontrolliert die Landesregierung (z.B. durch Anfragen oder die Aufforderung zur Vorlage eines Berichtes. Er kann auch dem Landesrechnungshof Prüfungsaufträge erteilen.).
  • Der Landtag entsendet die Vertreter des Landes in den Bundesrat (derzeit 12).
  • Der Landtag vertritt wichtige Angelegenheiten der Bevölkerung gegenüber dem Bund.
  • Verhandungsgegenstände im Landtag können sein:
  • Anträge von Abgeordneten (Selbständige Anträge und Dringlichkeitsanträge)
  • Anträge von Ausschüssen
  • Initiativen der Landesbürger und der Gemeinden
  • Vorlagen der Landesregierung
  • Berichte der Rechnungshöfe (Land und Bund)
  • Berichte der Volksanwaltschaft
  • Berichte der Landesregierung
  • Vereinbarungen des Landes mit dem Bund oder mit anderen Ländern
  • Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse
  • Anfragen und Anfragebeantwortungen
  • Eingaben an den Landtag
  • Zu jedem Verhandlungsgegenstand können auch Resolutionsanträge eingebracht werden.