Das neue Wahlrecht

Bei der Landtagswahl im März kam bereits das neue vom Landtag beschlossene Wahlrecht zur Anwendung.
Die Eckdaten der Wahlrechtsreform für Niederösterreich im Überblick:

  • Wählen mit 16: Künftig soll jeder, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, wahlberechtigt sein. Zu den bisherigen Wahlberechtigten kommen, erstmals bei der anstehenden Landtagswahl, also noch Niederösterreichs 16- und 17-Jährige hinzu, voraussichtlich 40.000 bis 45.000 zusätzliche junge Wähler.
  • Briefwahl: Hierfür muss in Zukunft bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltermin eine Wahlkarte beantragt werden. Diese muss bis acht Tage nach dem Wahltermin (bis 14 Uhr) per Post bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Ausschlaggebend für die Gültigkeit der (Brief-)Wahlkarte ist der Poststempel (vor oder am Wahltag).
  • Wählen für Auslands-Niederösterreicher: Diese müssen, so die Bedingung, in den letzten zehn Jahren einen (nachweisbaren) Wohnsitz in Niederösterreich gehabt haben und sich in die Wählerevidenz eintragen lassen. Nur dann sind Auslands-Niederösterreicher wahlberechtigt und können etwa per Briefwahl wählen.