Schule - Nachmittagsbetreuung


Betreuungsbeitrag und Ermäßigungen  

Schulische Nachmittagsbetreuung 

GR-Beschluss 03.07.2025 

NEU
Schulische Mittagsbetreuung:
 GR-Beschluss 03.07.2025 

Betreuungsende bis 17.00 Uhr

Betreuungsende bis 12.30 Uhr

Betreuungsumfang je Woche

Betreuungsentgelt monatlich

Betreuungsumfang je Woche

Betreuungsentgelt monatlich

1 Tag

€ 66,--

1 Tag

€ 23,--

2 Tage

€ 75,--

2 Tage

€ 28,--

3 Tage

€ 100,--

3 Tage

€ 34,--

4 Tage

€ 125,--

4 Tage

€ 42,--

5 Tage

€ 150,--

5 Tage

€ 50,--


Der Beitrag wird nach dem VPI der Statistik Austria wertgesichert. Eine Anpassung wird erst bei Überschreiten von +/- 5% durchgeführt. Als Basis wird der Wert vom September 2025 Index herangezogen. Die Basis ändert sich nach jeder Anpassung.

Ermäßigung - Richtlinie: 
 
Weiters soll auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der für den Schüler oder die Schülerin Unterhaltspflichtigen Bedacht genommen werden und daher gemäß § 35 (Z.1.) NÖ Gemeindeordnung 1973 folgende generelle Richtlinie beschlossen werden:
 
 1) Die Regelung gilt für Familien, deren Kinder - welche die Volksschule oder die NÖ Mittelschule der Marktgemeinde Purgstall besuchen – eine schulische Nachmittagsbetreuung in Purgstall in Anspruch nehmen. 
 
 2) Voraussetzung für eine Ermäßigung des Tarifes ist, dass mindestens drei Kinder pro Familie für die schulischen Nachmittagsbetreuung angemeldet sind.
 
 3) Die Förderhöhe beträgt 50 % ab dem 3. Kind. Die Berechnung erfolgt mit einer Durchschnittsberechnung über die Gesamtkosten der schulischen Nachmittagsbetreuung des Förderungswerbers.
 

Gemäß § 38 (1) NÖ GO 1973 obliegt im eigenen Wirkungskreis dem Bürgermeister die Vollziehung der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinie (§ 35 Z. 1.).
 

Diese Verordnung tritt mit 1.9.2025 in Kraft.

GR-Beschluss: 03.07.2025
Inkrafttreten: 1.9.2025