Plakatankündigungsgebühr

Zuständig

  • Prankl Elfriede (Meldeamt, Soziales, Wahlen, Gemeindewohnungen, Bücherei)

Leistungsbeschreibung:

Die Benützungsgebühr für das Anschlagen auf den öffentlichen Plakattafeln bzw. -säulen (Vornahme durch die Gemeinde) beträgt:

  • Fläche A3 oder kleiner:              € 1,80 keine MwSt.
  • Fläche größer als A3:                   2,40 keine MwSt.

Gesetzliche Grundlage:

Eig. Wirkungsbereich der Gemeinde

Inkrafttreten: 01.01.2026