Nächtigungstaxe

01.01.2011

Nächtigungstaxe ersetzt Orts- und Regionaltaxe

Statt bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es ab 2011 nur mehr eine Nächtigungsabgabe, diese wird in zwei Schritten erhöht und liegt je nach Ortsklasse für das Jahr 2011 zwischen € 0,36 und € 1,77 und für das Jahr 2012 zwischen € 0,50 und € 2,20. Ab dem Jahr 2013 wird die Abgabe jährlich wertangepasst. 

Die neue Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.