Musikschulgeldermäßigung

Gemäß § 35 (Z. 1.) NÖ GO 1973 wurde folgende generelle Richtlinie beschlossen:  

1) Die Regelung gilt für Familien, deren Kinder den Musikschulunterricht beim Gemeindeverband der Musikschule Erlauftal, Schulgasse 9, 3251 Purgstall oder in der Musikschule der Marktgemeinde Purgstall, Pöchlarnerstr. 17, 3251 Purgstall besuchen.

2) Voraussetzung für eine Musikschulgeldermäßigung ist, dass mindestens drei Musikinstrumente (diese Bestimmung gilt auch für Ballet- und Gesangsunterricht) pro Familie unterrichtet werden. 

3) Die Förderhöhe beträgt 50 % ab dem 3. Instrument.
Die Berechnung erfolgt mit einer Durchschnittsberechnung über alle Instrumente des Förderungswerbers. 

Gemäß § 38 (1) NÖ GO 1973 obliegt im eigenen Wirkungskreis dem Bürgermeister die Vollziehung der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinie (§ 35 Z. 1.).
 
Beschlossen im Gemeinderat: 17.09.2009

Zuständig