Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde

29.08.2024

In Erweiterung zum  NÖ Polizeistrafgesetz 2006, LGbl. 4000 wonach das Mitführen und Verwahren von Hunden im Ortsbereich, sowie in öff. Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern nur mit Leine oder Maulkorb gestattet ist,  hat der Gemeinderat dieses Gebot auch für  die „Erlaufschlucht-Praterstegrunde“ verordnet: 
Verordnung "Erlaufschlucht-Praterstegrunde"