Hundeabgabe

Verordnung
über die Erhebung der Hundeabgabe

Aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung ist für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben: 

1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ
     Hundehaltegesetz jährlich € 100,- pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 35,- und jeden weiteren Hund € 45,- pro Hund

In der Hundeabgabe ist das Entgelt für die Hundeabgabemarke (§ 2 Abs. 2 und § 7 NÖ HundeAbgG) nicht enthalten.

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten. 

GR-Beschluss: 14.10.2021
Inkrafttreten: 01.01.2022

Appell an alle Hundebesitzer