Appell an alle Hundebesitzer

An alle Hundebesitzer

Knapp 300 Hunde sind in Purgstall gemeldet und der Hundetourismus entlang der Erlaufschlucht hat zugenommen. 

Im Ortsgebiet und entlang des Praterwanderweges sind Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.

  • Verunreinigungen von Hunden sind vom Hundehalter sofort wegzuräumen.
    Beachten Sie dazu  die Spender für Hundekotsackerl die zu diesem Zweck aufgestellt wurden.
    Standorte: Zehetgruberplatz/Waaggasse, Augasse/ Badfeldgasse, Augasse/Gaisbergweg, Freithöhstraße/Wanderweg, Feichsenstraße/Wehrturm, Feichsengassl/Gh Steinmetz, Badpark/Müllplatz, Praterwanderweg/B 25 Parkplatz, Jubiläumsstraße. 
  • Mit der Hygiene an öffentlichen Plätzen, im Park, auf Spazierwegen, Spielplätzen und Gehsteigen liegt der sprichwörtliche Hund begraben. 
  • Wer einen Hund hat sollte sich auch darum kümmern, Verunreinigungen wegräumen und ordnungsgemäß in den nächsten Abfallbehälter entsorgen.  
  • Leider kommt es immer wieder vor dass die Hundekotsackerl, die teils aus biogenen Material sind in großem Umfang von einem Tag auf den anderen für scheins anderwertige Zwecke verschwinden. Die Nachbestückung kostet der Gemeinde viel Geld. Um sparsamen Umgang wird gebeten.

Meldung Erwerb eines Hundes

NÖ Hundeabgabegesetz

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Der Zuzug mit einem Hund in das Gemeindegebiet ist binnen einem Monat der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen, wenn der Hundehalter in der Gemeinde seinen dauernden Aufenthalt nimmt oder wenn er sich vorübergehend aufhält und der Aufenthalt drei Monate gedauert hat. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Bitte melden Sie den Erwerb als auch einen Besitzerwechsel. Der Tod ist mit Abgabe der Hundemarke ebenfalls anzuzeigen.