Impfungen fördern die Abwehrreaktion des Immunsystems. Der Körper entwickelt durch sie Antikörper gegen gefährliche Krankheitserreger. Kinder sollten möglichst nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums geimpft werden.
Um den Stressfaktor für Säuglinge und Kleinkinder möglichst gering zu halten, gibt es so genannte Kombinationsimpfstoffe. Durch diese wird das Kind gegen mehrere Krankheiten gleichzeitig geimpft. Die Impfungen werden dann im Impfpass des Kindes vermerkt.
Da Impfungen freiwillig durchgeführt werden, entscheiden die Eltern, ob, wann und wogegen ihr Kind geimpft werden soll. Die im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impftermine und Impfungen sind Empfehlungen. Wird aus irgendeinem Grund ein Termin versäumt, kann und sollte jede Impfung frühestmöglich nachgeholt werden.
Hinweis
Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Eltern sind angehalten, Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. In der medizinischen Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern entspricht es dem Stand der medizinischen Wissenschaft, Impfungen rechtzeitig zu beginnen, nicht unnötig zu verzögern und zeitgerecht abzuschließen. Zudem soll laut Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeder Arztbesuch dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und - wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) - fehlende Impfungen nachzuholen.
Weitere Informationen zum aktuellen Impfplan finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Welche Zeitabstände sind zwischen den Impfungen einzuhalten
Unterschiedliche Lebendimpfstoffe können meist gleichzeitig verabreicht werden, allerdings an verschiedenen Injektionsstellen. Werden sie nicht zeitgleich gegeben, wird ein Mindestabstand von vier Wochen empfohlen.
Totimpfstoffe können ebenfalls gleichzeitig verabreicht werden. Die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch Lebendimpfstoffen, ist bei Totimpfstoffen nicht erforderlich.
Ist die Grundimmunisierung abgeschlossen und es wurde der Impfzeitpunkt für weitere Auffrischungsimpfungen versäumt, kann und soll die versäumte Impfung zum ehestmöglichen Termin nachgeholt werden, ein Wiederholen der Grundimmunisierung ist nicht erforderlich. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden, wenn zumindest zwei Impfungen im regulären Abstand vorliegen. Das Nachholen der fehlenden dritten Impfung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist das Intervall hier zehn Jahre oder mehr, sollte nach der fehlenden Impfung eine Erfolgskontrolle mittels Titerbestimmung durchgeführt werden. Zur konkreten Vorgangsweise des Nachholens einer fehlenden Impfung berät Sie ihre Ärztin/ihr Arzt.
Ausnahmen hiervon sind Impfungen, die nur in bestimmten Altersgruppen empfohlen sind, wie zum Beispiel die Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge. Eine weitere Ausnahme sind Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus, bei denen bei Versäumen der Impfung um 20 Jahre und mehr ebenfalls eine Titerkontrolle empfohlen ist.