Amts- und Mandatsverzicht

Amts- und Mandatsverzicht

 Gemäß § 111 (1) der NÖ Gemeindeordnung 1973 verzichtet Bürgermeisterin Marianne Fallmann lt.  Schreiben v. 15.01.2014  mit Wirkung vom 16.01.2014 auf ihr Amt als Bürgermeisterin und gemäß § 110 (1) auf ihr  Mandat im Gemeinderat.  

Die Angelobung eines Ersatzmitgliedes, die Neuwahl des Bürgermeisters, die Ergänzungswahl in den Gemeindevorstand, die Neuwahl des Vizebürgermeisters, die Ergänzungswahlen in die Gemeinderatsausschüsse und die Bestellung der Vertreter in Gemeindeverbände etc. findet in der Sitzung des Gemeinderates am DO, 23.01.2014 statt.