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Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.
Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.
Die Bezieherin/der Bezieher einer Pension oder Rente muss den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Entscheidungsträger einbringen. Das ist jene Stelle, die auch die jeweilige Pension bzw. Rente bezahlt.
Quelle: HELP.gv.at
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