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Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen notwendig.
Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams
Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
Quelle: HELP.gv.at
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