Strafregisterbescheinigung

Zuständig

Preis: 

2 x € 13,20 BSM;€ 2,10 Verw. Abgabe

Leistungsbeschreibung: 

Für Betriebsneugründung gibt es seit 1.9.1999 eine Befreiung von Gerichtgebühren sowie Bundesverwaltungsabgaben und Grunderwerbsteuer lt. NEUFÖ BGBl.1 152/1999. Als Nachweis gilt die Vorlage des amtlichen Vordrucke NeuFö1. Bei Zweckvermerk "Zur Vorlage bei ..." entfällt enmal die Bundesverw.Abg. von Euro 13,20

Gesetzliche Grundlage: 

Landesverwaltungsabgabengesetz 1977 u. Bundesabgabenordnung 1996