Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Zuständig

Preis: 
€ 1.970,-- pro Abstellplatz

Leistungsbeschreibung: 

Kann ein Bauherr oder Bauwerkseigentümer auf Privatgrund nicht für die notwendigen Parkplätze sorgen, so ist für die Benützung der öffentlichen Parkflächen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage: 

NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 idgF (§§ 41 und 65)

GR-Beschluss: 06.12.2016 (Verordnung)
Inkrafttreten: 01.01.2017