Plakatankündigungsgebühr

Zuständig

Leistungsbeschreibung:

Die Benützungsgebühr für das Anschlagen auf den öffentlichen Plakattafeln bzw. -säulen (Vornahme durch die Gemeinde) beträgt:

  • Fläche A3 oder kleiner:              € 1,50 keine MwSt.
  • Fläche größer als A3:                   2,-    keine MwSt.

Gesetzliche Grundlage:

Eig. Wirkungsbereich der Gemeinde

GR-Beschluss: 09.12.2021
Inkrafttreten: 
01.01.2022