Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt540,00 € keine Mwst.

Zuständig

Preis: 

Einheitssatz/Euro 540,-

Leistungsbeschreibung: 

Für die Herstellung der öffentlichen Einrichtungen (Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung) ist bei Bauplatzerklärung die Aufschließungsabgabe zu entrichten.

Berechnung: A = BL x BKK x ES

A = Aufschließungsabgabe
BL = Berechnunglänge: Sie ergibt sich aus der Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes in m²
BKK = Bauklassenkoeffizient: Er beträgt in der Bauklasse I 1,00 und erhöht sich für jede weitere zulässige Bauklasse um je 0,25. Für Industriegebiete beträgt der Koeffizient 2,00. Ist eine höchzulässige Gebäudehöhe festgelegt, dann ist der BKK von der Bauklasse abzuleiten, in die diese Gebäudehöhe fällt. 

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der BKK mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.    

ES: Einheitssatz, das ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer drei Meter breiten Fahrbahnhälfte samt Gehsteig, Regenwasserkanal und Straßenbeleuchtung pro Laufmeter. Dieser Einheitssatz wird einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit Verordnung des Gemeinderates festgesetzt.


Gesetzliche Grundlage: 

NÖ Bauordnung 2014, § 38, LGBl. 1/2015

vom Gemeinderat beschlossen: Verordnung vom 14.10.2021

Inkrafttreten: 01.01.2022