Wasserversorgungsgebühr - Bereitstellungsgebühr (Wasserzählermiete)

Zuständig

Preis: 

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 30,-- pro m³/h zuzügl. 10 % Mwst. festgesetzt.

Für 3 m³ Wasserzähler: € 90,-- pro Jahr
Für 7 m³ Wasserzähler: € 210,-- pro Jahr
Für 17 m³ Wasserzähler: € 510,-- pro Jahr
   

Leistungsbeschreibung: Für die Bereitstellung und Eichung des Wassermessers (Wasserzählers, Austausch alle 5 Jahre)

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Eine Benützung der Wasserversorgungsanlage ist nicht Voraussetzung für die Möglichkeit zur Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr. Es reicht aus, dass eine Benützungsmöglichkeit vorhanden ist.

Gesetzliche Grundlage: 

Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG)
Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG)
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978, LGBl. 6951

vom Gemeinderat beschlossen: Wasserabgabenordnung vom 19.10.2023

Inkrafttreten: 01.01.2024