Wasserversorgungsabgabe - Wasseranschlussabgabe

Zuständig

Preis: 

Einheitssatz Euro 6,20 pro m² Berechnungsfläche (+ 10 % Ust.)

Leistungsbeschreibung: 

Für den erstmaligen Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Berechnung: Wasseranschlussabgabe = BFl. x EsA

EsA =   Baukosten der Wasserleitung
         -----------------------------------------    x 5%
           Längenmeter der. Wasserleitungen

BFl. = Berechnungsfläche
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche

a) bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht
b) in allen anderen Fällen verdoppelt und das Produkt um 15 vom Hundert der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m² berücksichtigt.

Zur bebauten Fläche gehören nicht land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teil von Gebäuden , die land- und forstwirtschaftlichen genutzt werden, es sei denn, dass sie an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind.

              bbFl
BFl. =   --------  x (G + 1) + 15 % ubbFl (max. 75 m²)
                2      
G = Geschoss
bbFl = bebaute Fläche
ubbFl = unbebaute Fläche
Gesetzliche Grundlage: 

Gesetzliche Grundlage:

Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG)
Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG)
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978, LGBl. 6951 

vom Gemeinderat beschlossen: 08.09.2016
Inkrafttreten: 01.10.2016