Wasserversorgungsabgabe - Ergänzungsabgabe

Zuständig

Preis: 

€ 6,20 pro m² Berechnungsfläche (+ 10 % Ust.)

Leistungsbeschreibung: 

Ändert sich die der Berechnung der Wasseranschlussabgabe zugrundegelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen. Die Ergänzungsabgabe setzt sohin voraus, dass sich die Berechnungsfläche ändert (Errichtung eines Zubaues, Anschluss eines weiteren Geschosses oder eines neuen Gebäudes, Wegfall des Privilegs für land- und forstwirtschaftliche Nutzung).

Gesetzliche Grundlage:

Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG)
Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG)
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978, LGBl. 6951 

vom Gemeinderat beschlossen: 08.09.2016
Inkrafttreten: 01.10.2016