Veranstaltungsgenehmigung

Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.

Leitfaden Veranstaltungsgesetz (0.09 MB)

Anmeldung einer Veranstaltung (0.09 MB)

Bitte um Beachtung, dass allenfalls auch eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung erforderlich ist!

Gebühr:

Bundesgebühren:
Anmeldung € 14,30
Pro Beilage € 3,90 - € 7,80

Verwaltungsabgaben:
Anmeldebestätigung im Umherziehen € 26,50 (bis 3 Tage)
Anmeldebestätigung für sonstige € 53,00 (bis 3 Tage) 

Zuständig