Sozialzuschuss

Zuständig

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Purgstall beschließt für sozial bedürftige PurgstallerInnen einen Sozialzuschuss von € 60,-- wie folgt:

  • Anspruchsberechtigte sind Heizkostenzuschussbezieher (Ausgleichszulagenrichtsatz f.         Einzelpersonen, Ehepaare und Lebensgemeinschaften, pro Kind)
  • Die Anspruchsberechtigten müssen bei Antragstellung für den Sozialzuschuss nachweisen, dass sie Wasser- bzw. Kanalgebühren bezahlen.
  • Sollten sie nur jeweils Wasser- oder Kanalgebühren bezahlen wird der halbe Zuschuss gewährt.
  • Außerdem darf der Anspruchsberechtigte keine bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen zu der die Marktgemeinde Purgstall einen Beitrag leistet.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen mit dem Hauptwohnsitz in Purgstall/Erlauf
  • Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kanal UND Wassergebühren entrichten
  • Heizkostenzuschussbezieher
  • Wassergebührenzahler
  • Kanalgebührenzahler

    Notwendige Unterlagen:
  • Genehmigter Antrag für den Heizkostenzuschuss
  • Gebührenvorschreibung Kanal und Gebührenvorschreibung Wasser.

Ablauf:
Antrag zum Heizkostenzuschuss. Bei positiver Erledigung ist der Antragsteller/Antragstellerin zum Sozialzuschuss berechtigt. Der Sozialzuschuss soll auf ein Konto des Förderungswerbers überwiesen oder bar ausbezahlt werden.

Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses: 

  • bewilligte Anträge der Heizkostenzuschussbezieher
     

GR-Beschluss:  22.10.2015