Schule - Nachmittagsbetreuung

27.04.2023:

Verordnung  

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf hat in seiner Sitzung am 27.4.2023 gemäß § 11 NÖ Pflichtschulgesetz LGBl 5000-19 i.d.g.F. verordnet

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Schüler und Schülerinnen der Volks- und NÖ Mittelschule der Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf als gesetzlicher Schulerhalter, in der eine ganztätige Schulform mit getrennter Abfolge eingeführt wird.

§ 2 Gestaltung

Der Betreuungsteil (Nachmittagsbetreuung) findet in der Zeit ab Unterrichtsende bis 17:00 Uhr statt und umfasst die Unterbringung und Betreuung im Freizeitbereich.

Der Schüler/Die Schülerin kann mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten nach Ende der Lernzeit, aber noch vor dem Ende der Nachmittagsbetreuung entlassen werden.

Der/Die Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, die Schulleitung spätestens am Tag der Verhinderung (9:00 Uhr) von einem Fernbleiben des Schülers/der Schülerin von der Nachmittagsbetreuung zu verständigen.

§ 3 Anmeldepflicht

Die Anmeldung hat anlässlich der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule oder innerhalb einer vom Schulerhalter festgelegten Frist zu erfolgen.

Die Anmeldung ist für jedes Schuljahr gesondert vorzunehmen und für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Eine Abmeldung während des Schuljahres kann nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erfolgen.

§ 4 Betreuungsbeitrag und Ermäßigungen  

Schulische Nachmittagsbetreuung 

GR-Beschluss 14.10.2021 

NEU
 Schulische Mittagsbetreuung:
 GR-Beschluss 27.04.2023 

Betreuungsende bis 17.00 Uhr

Betreuungsende bis 12.30 Uhr

Betreuungsumfang je Woche

Betreuungsentgelt monatlich

Betreuungsumfang je Woche

Betreuungsentgelt monatlich

1 Tag

€ 40,--

1 Tag

€ 15,--

2 Tage

€ 45,--

2 Tage

€ 18,--

3 Tage

€ 60,--

3 Tage

€ 22,--

4 Tage

€ 75,--

4 Tage

€ 27,--

5 Tage

€ 90,--

5 Tage

€ 32,--


Bei An- oder Abmeldung während eines Kalendermonats wird der für ein Monat geltende Beitrag eingehoben.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages 

(1)      Gesamtfamilieneinkommen bis 1.800,- inkl. Kinderbeihilfe     10 % Förderung
           Gesamtfamilieneinkommen bis 1.600,- inkl. Kinderbeihilfe     20 % Förderung
           Gesamtfamilieneinkommen bis 1.400,- inkl. Kinderbeihilfe     40 % Förderung 

(2)       Hauptwohnsitz muss in Purgstall sein 

(3)       Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist mittels aufgelegten Formblattes beim Schulerhalter im Wege der Schulleitung einzubringen und wird im Monat der Antragsstellung wirksam.

§ 5 Vorschreibung

Der Betreuungsbeitrag wird 2monatlich im Nachhinein vorgeschrieben und ist binnen 14 Tagen ab Vorschreibung fällig.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1.9.2023 in Kraft.

GR-Beschluss: 27.04.2023
Inkrafttreten: 1.9.2023