Nächtigungstaxe

Zuständig

Nächtigungstaxe ersetzt Orts- und Regionaltaxe
(NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400-0)

Abgabenpflichtiger ist der Gast.  
Der Unterkunftsgeber ist zur ordnungsgemäßen Einhebung und Abfuhr verpflichtet!
Purgstall an der Erlauf zählt lt. Ortsklasseneinstufung zur Ortsklasse I.

Nächtigungstaxe
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ab 01.01.2019:     Ortsklasse I:     € 1,60

Die neue Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.