Marktstandsgebühren beim Kirtag

Zuständig

Preis: 

Euro 5,- pro lfm

Leistungsbeschreibung: 

Standgebühr zur Feilbietung von Waren. Für die Benützung der öffentlichen Flächen an Kirtagen usw.

Gesetzliche Grundlage: 

VO Marktordnung

Verordnung des Gemeinderates : 14.10.2021

Inkrafttreten: 01.11.2021