Landesstraße B25 - 50 km/h Beschränkung im Ortsgebiet

NEU im Bereich des Ortsgebietes entlang der LB 25

Die 50 km/h Beschränkung gilt
vom Beginn des Ortsgebietes (Höhe Einfahrt Tennisplatz) in Fahrtrichtung Scheibbs gesehen bis unmittelbar nach der Kreuzung mit der L89 (aus Richtung Oberndorf kommend), auch gesehen in Fahrtrichtung Scheibbs. 
Danach wird die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder auf 70 km/h erhöht. 

50 kmh Beschränkung 

Der Bereich des Hoheitsgebietes von Purgstall war ursprünglich als Umfahrungsstraße im Zuge der LB 25 ausgelegt. Mittlerweilen befinden sich hier zahlreiche Ein- und Ausfahrten von Betrieben und Wohnhäusern. Des weiteren sind zahlreiche Gefahrenstellen (Kreuzungen) situiert. Aus verkehrstechnischer Sicht entspricht nunmehr dieser Straßenzug einem typischen Ortsgebiet für den der Gesetzgeber eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorsieht.