Kanalgebühren - Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

Preis: 

exkl. Mwst.                              € 2,15 pro m²
inkl. 10 %  Mwst.                    € 2,37 pro m²

Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung, das sind € 2,37 exkl. Mwst. bzw. € 2,61 inkl. Mwst.   

Leistungsbeschreibung: 

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Die Kanalbenützungsgebühr knüpft an die Tatsache der Kanalbenützung. Es genügt hierbei aber, dass eine Möglichkeit der Kanalbenützung besteht. Der Umfang und das Ausmaß der Benützung oder zeitweilige Nichtbenützung sind nicht ausschlaggebend.

Gesetzliche Grundlage:

  • Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG)
  • Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG)
  • NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230, NÖ Bauordnung, LGBl. 8200
  • Verordnung des Gemeinderates über die Erhebung von Kanalerrichtungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren
  • Kanalabgabenordnung

Vom Gemeinderat beschlossen: Verordnung vom 19.10.2023

Inkrafttreten: 01.01.2024