Grundsteuer

Zuständig

Preis: 

Hebesatz 500/Jahr

Leistungsbeschreibung: 

Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Unter Grundbesitz ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke zu verstehen.

Berechnung: Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz

Berechnungsbeispiel: Messbetrag 21 x 500%= € 105 Grundsteuer jährlich.

Grundsteuerbemessung erfolgt aufgrund des Steuermessbetrages, welcher durch das Finanzamt festgestellt wird (Einheitswertbescheid).

Auf Ansuchen kann bei Neu-, Zu-, und Umbauten von Wohnungen, sofern eine NÖ Wohnbauförderung zugesichert wurde und aufrecht ist, eine prozentuelle Befreiung von der Grundsteuer gewährt werden. Auskünfte bei Frau Brigitte Künstle-Schönhofer Tel.07489/2711-16

Gesetzliche Grundlage: 

Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG)
Finanzausgleichsgesetz 1993 (FAG)
Grundsteuergesetz 1955
Bewertungsgesetz 1955

vom Gemeinderat beschlossen: Verordnung vom

Inkrafttreten: