Gebrauchsabgabe

                                                                       Verordnung
                                       über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Purgstall beschließt am 9. Dezember 2010 für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt:

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

GR-Beschluss: 09.12.2010
Inkrafttreten: 01.01.2011

  

VERORDNUNG
 über die Erhebung einer
Gebrauchsabgabe 

§1

Für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichen Grund in der Gemeinde wird eine Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017, LGBl. Nr. 83/2016, wie folgt eingehoben:

                                                                   § 2

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017) mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest:
 
TP 2:

Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art

je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat € 16,64

Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlusswand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei.
 

§ 3

Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2018 in Kraft.

Beschluss:  GR-Sitzung 02.02.2017