GEMEINSAM.SICHER in Österreich

Landespolizeidirektion NÖ - Kriminalprävention

Wie kann ich mich gegen „Hass im Netz“ wehren?

Sie wurden vor kurzem mit einem wüsten Hassposting konfrontiert und möchten sich wehren? Dieser Folder bietet eine schrittweise Anleitung, bei welchen Stellen Sie das konkret tun können.
Sie haben mehrere Möglichkeiten: Zunächst können Sie das Hassposting direkt bei der Plattform löschen lassen. Außerdem können Sie bei Gericht einen Unterlassungsauftrag oder einen Antrag auf Entschädigung einbringen. Bei der Polizei können Sie eine strafrechtliche Anzeige erstatten.
Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

So wehren Sie sich Schritt für Schritt, wenn Sie von "Hass im Netz" betroffen sind:

Screenshot 

Zu allererst sollten Sie einen Screenshot des Postings machen oder es abfotografieren. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass das Datum sichtbar ist. Außerdem sollten Sie am besten den gesamten Thread abfotografieren. Dies dient dazu, dass Sie das Posting später beweisen können, auch wenn es durch den Verfasser oder die Plattform gelöscht wird.
Nun können Sie die weiteren Schritte angehen:

Löschung der Inhalte durch die Internet-Plattform

Große Plattformen sind verpflichtet, ein Meldesystem, wie z.B. einen Meldebutton vorzusehen. Sie können das Hassposting direkt dort melden. Unabhängig davon, 

ob Sie durch eine Privatnachricht oder ein allgemein einsehbares Posting beleidigt werden, können Sie die Internet-Plattform auffordern, das Posting zu löschen.

Wie gehen Sie dazu vor?

  • Melden Sie das Posting direkt über den Meldebutton auf der Plattform und fordern Sie diese auf, das Posting zu löschen.
  • Die Internet-Plattform informiert Sie, wie mit der Meldung umgegangen wird und sobald das Posting gelöscht wurde. 
  • Grundsätzlich muss das Posting bei offensichtlichen Rechtswidrigkeiten (Vergewaltigungswünsche, Morddrohung etc.) binnen 24 Stunden gelöscht werden. 
  • Muss die Rechtswidrigkeit eines Postings detaillierter geprüft werden, stehen der Internet-Plattform hierfür maximal 7 Tage zu.

Falls das Posting nicht gelöscht wurde, informiert Sie die Plattform über das mögliche Beschwerdeverfahren.

Bei Gericht

In der Regel ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Beklagte wohnt. Wenn der Beklagte allerdings im EU-Ausland wohnt, dann können Sie das Gericht Ihres Wohnortes angeben. Um zu erfahren, welches Gericht zuständig ist, geben Sie die Postleitzahl hier ein: justiz.gv.at > Gerichte > Gerichtssuche.

Unterlassungsauftrag

Falls die Plattform das Posting trotz Ihrer Aufforderung nicht löscht, können Sie diese klagen. Damit die Klage zugestellt werden kann, müssen Sie die Kontaktdaten der Plattform angeben. Diese finden Sie im Impressum.
Der Unterlassungsauftrag richtet sich gegen die Verletzung Ihrer Menschenwürde im Internet, dies umfasst z.B. obszöne Beschimpfungen, Todes- oder Vergewaltigungswünsche.
Unabhängig davon, können Sie jedenfalls den Verfasser des Postings klagen. Falls Ihnen der Name des Verfassers nicht bekannt ist, können Sie beim Anbieter der Website Name und Adresse erfragen. Alternativ können Sie auch beim Gemeindeamt bzw. Magistrat - persönlich, per Post oder über das Internet mit Bürgerkarte - eine Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister beantragen, wenn Ihnen der Name bereits bekannt ist.
Das Formular für den Unterlassungsauftrag finden Sie auf justizonline.gv.at. Über diese Plattform ist auch eine direkte Einbringung möglich. Für diesen Unterlassungsauftrag müssen Sie circa 100€ bezahlen.

Entschädigung nach Mediengesetz

Zusätzlich können Sie bei Gericht vom Medieninhaber (z.B. Inhaber eines Facebook- oder Instagram-Profils) eine Entschädigung beispielsweise wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Verleumdung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs fordern. Dazu müssen Sie bei Gericht einen Antrag stellen. Ein solcher Antrag kostet circa 270€.

Strafrechtliche Anzeige bei der Polizei

Falls der Inhalt des Hasspostings auch strafbar ist, können Sie bei der nächsten Landespolizeidirektion Anzeige erstatten. 

Diese finden Sie unter polizei.gv.at > Kontakt > Dienststellenverzeichnis > Ihr Bundesland.

Sie können auch Anzeige erstatten, wenn Ihnen der Klarname des Verfassers (noch) nicht bekannt ist. In diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft behördlich den Täter ausforschen.

Folgende Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) kommen bei Hasspostings beispielsweise in Frage: 

Nötigung (§ 105 StGB), Gefährliche Drohung
(§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB),
Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB),
Verhetzung (§ 283 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB). 

Anzeige sowie Strafverfahren sind für Sie grundsätzlich kostenlos.

Prozessbegleitung 

Opfer von Hass im Netz haben in bestimmten Fällen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Für mehr Informationen dazu rufen Sie bitte justiz.gv.at > Service > Opferhilfe und Prozessbegleitung > Informationsfolder Prozessbegleitung auf.
Es gibt Beratungsstellen an die Sie sich wenden können, wie z.B. #GegenhassimNetz von ZARA. Diese finden Sie auf zara.or.at/de/beratung.

Bewahren Sie unbedingt einen Screenshot des Postings als Beweis auf.

Nähere Informationen:

Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7, 1070 Wien
bmj.gv.at

Information des Bundesministeriums für Justiz "Hass im Netz": Infoblatt Hass im Netz (0.06 MB)


Verschwörungstheorien 

Eine Gefahr für die Gesellschaft

Verschwörungstheorien
Vor allem in Krisenzeiten oder bedrohlichen Situationen können durch allgemeine Verunsicherungen Verschwörungstheorien entstehen. Durch das Internet und Social Media werden diese innerhalb kurzer Zeit schnell verbreitet. Doch nicht alle sind harmlos und ungefährlich.

Was sind Verschwörungstheorien?

Unter einer Verschwörungstheorie versteht man im Allgemeinen die Überzeugung von einer geheimen, geplanten Weltverschwörung, bei der bestimmte Ereignisse oder Situationen von geheimen Mächten in negativer Absicht manipuliert werden.

Verschwörungstheorien erkennt man an folgenden Merkmalen:
• „Nichts ist, wie es scheint.“
• „Alles ist geplant.“
• „Nichts, was geschieht, passiert durch Zufall.“
• „Alles ist miteinander verbunden.“
• „Alles, was rund um uns geschieht, sind Täuschungsmanöver, um davon abzulenken, dass wir manipuliert werden.“

Weitere Merkmale sind:
• die grundsätzliche Einteilung der Welt in „gut“ und „böse“ („Schwarz-Weiß-Denken“)
• das Erzeugen von starken negativen Emotionen wie Angst, Wut oder Ekel
• das Aufbauen und Verfestigen von Vorurteilen und Feindbildern
• die „Immunisierung“ gegenüber Kritik, da jedes Gegenargument als Beweis für die Macht der Verschwörung gesehen wird
• die grundsätzliche Ablehnung von klassischen Medien und
• die Nutzung und Verbreitung vorrangig über Social Media.

Woran erkenne ich eine Verschwörungstheorie?
Stellen Sie sich folgende Fragen, wenn Sie mit zweifelhaften Aussagen konfrontiert werden:
• Aus welcher Quelle stammt die Information?
• Ist die Autorin oder der Autor namentlich bekannt?
• Liegt den Aussagen ein Fachwissen zugrunde?
• Welche Absichten verfolgt die Verfasserin oder der Verfasser?
• Wird darüber auch in anderen Medien berichtet?
• In welchem Tonfall ist die Meldung verfasst?
• Könnten die Vorfälle, auf denen die Berichte beruhen, auch anders interpretiert werden?

Grundsätzlich gilt:
• Angaben wie „ein hoher Beamter“, „ein Spitalsarzt“ oder „eine Wissenschaftlerin in der Genetik“ sind zu hinterfragen.
• Häufig stehen anonyme Quellen hinter zweifelhaften Aussagen.
• Viele Behauptungen basieren auf Gerüchten.
• Über wirkliche Skandale wird breit informiert.
• Oft werden übertriebene Formulierungen verwendet.

Wie gehe ich mit Menschen um, die an Verschwörungstheorien glauben?
• Informieren Sie sich selbst aus seriösen Quellen.
• Überlegen Sie vorab, ob Sie sich auf eine Diskussion einlassen wollen.
• Bleiben Sie freundlich und sachlich.
• Vermeiden Sie Spott und bleiben Sie respektvoll, fordern Sie diesen Respekt auch von Ihrem Gegenüber ein.
• Beziehen Sie Stellung und benennen Sie Verschwörungstheorien als solche.
• Stellen Sie eher Fragen statt Vorträge zu halten. Verschwörungstheorien sind oft unlogisch oder widersprüchlich. Das wird durch Fragen sichtbar.
• Ziehen Sie Grenzen, wenn Aussagen menschenverachtend und abwertend sind.
• Geben Sie Rückmeldung, wie das Verhalten der Person auf Sie wirkt.
• Seien Sie bereit, Widersprüche auszuhalten.
• Umdenkprozesse brauchen Zeit, haben Sie Geduld.

Warum sind Verschwörungstheorien gefährlich?

Verschwörungstheorien können:
• das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie untergraben.
• die Gesellschaft spalten und Hass schüren.
• zu Radikalisierung und Gewalt führen.
• Vorurteile verstärken.
• antisemitisch sein oder Antisemitismus fördern.
• gegen bestimmte Personengruppen oder Themen gerichtet sein, was zu Sachbeschädigungen oder Angriffen führen kann.
• von realen Problemen ablenken.
• der Bereicherung Einzelner dienen und hohe Kosten verursachen.
• gesundheitsgefährdend sein, wenn notwendige medizinische Behandlungen aus Verunsicherung abgelehnt werden.

Fakten-Check

Nutzen Sie auch Fakten-Check-Webseiten, um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, wie etwa:

https://www.mimikama.at
https://www.medizin-transparent.at
 http://correctiv.org
 https://www.gwup.org
 https://www.klicksafe.de

Offene Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Bundesstelle für Sektenfragen, eine öffentlich-rechtliche Serviceeinrichtung, die Information und Beratung kostenfrei zur Verfügung stellt.
Bundesstelle für Sektenfragen
Wollzeile 12/2/19, 1010 Wien
+43 1 513 04 60
bundesstelle@sektenfragen.at
www.bundesstelle-sektenfragen.at

Herausgeber:
Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
+43 1 24836 985025
bmi.gv.at
gemeinsamsicher.at

Verschwörungstheorien Infoblatt Verschwörungstheorien (0.44 MB)


Weitere Themen im Rahmen der Initiative „GEMEINSAM.SICHER in Österreich“ :

          Schwerpuntthemen im 4. Quartal