Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch überhängende Baumäste

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Um einen reibungslosen Ablauf, des sich bewegenden Verkehrs zu gewährleisten, werden alle Grundstücksbesitzer nahe von öffentlichen Straßen höflich aufgefordert, die Bäume und Sträucher bis an die Grundgrenze zurückzuschneiden. Sie erfüllen damit Ihren gesetzlichen Auftrag nach der STVO § 35 und § 91.

Aus Verkehrsicherheitsgründen, bitten wir um Verständnis für diese absolut notwendige Maßnahme.