Aufschließungsabgabe

14.10.2021

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 i.d.g.F. mit Euro 540,- festgesetzt.

Inkrafttreten:
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2022 in Kraft.

GR-Beschluss: 14.10.2021