Am 16.11.2010 erfolgte die Errichtung einer Rohrbrücke samt Fußgängerübergang in behindertengerechter Ausführung für den vorhandenen Schmutzwasserentlastungskanal über der Großen Erlauf.
Bei der Rohr- und Fußgängerbrücke handelt es sich um eine Fachwerksbrücke mit unten liegendem Spanngurt. Die Fachwerkselemente (Druck- und Zugstäbe) bestehen aus feuerverzinkten Walzprofilen. Die einzelnen Elemente wurden mit Flanschverbindungen miteinander verschraubt. Der Spanngurt samt Aussteifungen besteht aus einem Stahlrohr, Durchmesser 80 mm. Die Rohrbrücke wurde direkt auf Betonfundamenten aufgelegt. Die Aufhängung des Kanalstranges erfolgte mit Gewindestangen und Rohrschellen. Der Kanalstrang selbst wird mit GFUP-Rohren ausgeführt, der Durchmesser beträgt 600 mm. Der Begehungssteg besteht aus einer Stahlkonstruktion mit einer Breite von 1,5 m und einem rechts- und linksseitig angeordnetem Geländer mit einer Höhe von 1,2 m. Die Seitenwände des Geländers werden mit einem Maschennetzgitter verkleidet.
Die Länge der lichten Spannweite beträgt ca. 50 m. Die Breite des Obergurtes liegt zwischen 2,00 und 2,60 m, die Breite des Untergurtes zwischen 3,00 und 4,00 m.
Die Brücke ist in der Mitte leicht überhöht (66 cm). Der Spanngurt ist in der Brückenmitte am tiefsten und übernimmt die Zugkräfte der Tragkonstruktion. Dieser Konstruktionstyp überträgt nur verkikale Kräfte in das Widerlager. Der Bodenbelag besteht aus einem feinmaschigen Gitterrost. Dieser Belag weist keine Stufen auf und ist ausreichend rutschfest und berollbar.
Die Rohrbrücke wurde von der Fa. Bachler Metalltechnik aus Lunz unter der Leitung von Franz Wahler aus Ybbsitz gebaut und montiert.
"Wie so immer, sind es 2 % Idee und 98 % beinharte Arbeit - aber die 2 % entscheiden, ob sich der große Aufwand gelohnt hat!"
Für die statische und konstruktive Bearbeitung der Brückenniederlager für die Kanalrohrbrücke mit Fußgängersteg und für die Ziviltechnikerleistungen in der Bauausführungsphase zur Errichtung der Regenrückhaltemaßnahmen wurden DI Kurt Pfeiller aus Lunz beauftragt.
Linksufrig ist der Zugang zur Brücke eben, rechtsufrig ist ein Stiegenaufgang sowie eine Rampe mit einer Länge von ca. 20 m vorgesehen. Die Rampe wird mit einem Geländer zur Großen Erlauf abgesichert.
Der GAV-Vorstand beobachtete vorort die Anbringung der Rohrbrücke:
Foto: Obfrau-Stv. Bgm. Christine Dünwald, Vzbgm. Ing. Dieter Bock, Franz Wahler, Obfrau Bgm. Marianne Fallmann, Gerald Bachler (Fa. Bachler), Bgm. Waltraud Stöckl
Weitere Informationen über die Rohrbrücke zum Download
Zur Vorgeschichte:
2005 wurde für die Trassenführung des Regen-Entlastungskanales mit dem Projektanten DI Pfeiller mehrere Lagevarianten besichtigt bzw. ausgearbeitet. Es wurden ursprünglich 9 Lagevarianten in Erwägung gezogen. Aus wirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Gründen fielen einige Varianten aufgrund der hohen Kosten weg.
In der Sitzung des Gemeindrates am 15.12.2005 wurde der Beschluss gefasst, die Verbindungsleitung entlang dem rechten Erlaufufer bis zur Parz. 731 zu errichten und dort eine Querung über die Erlauf mittels einer Rohrbrücke, welche auch als Fußgängersteg Verwendung findet, zu schaffen. Ein Konglomeratfelsen ist hier ca. erst in 3,50 m anzutreffen, daher sind keine Erschwernisse durch Einbauten und kaum Erschwernisse durch Arbeiten am Konglomerat vorhanden.