Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu
beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist:
· Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt
werden
· diese Anträge werden von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft
Informationen:
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem
Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html