Musikschule Erlauftal - Neuanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Geschlecht
Leihinstrument (seitens Musikschule nur Holz-, Blechblasinstrumente und Geigen zum Verleih)
Lehrerwunsch & Einteilung

Der Lehrerwunsch und die Einteilung kann nur nach Möglichkeit seitens der Musikschulleitung erfolgen.

Whatsapp/SMS Benachrichtigung erlaubt
Abbuchungsauftrag (optional)

für zweimonatliche Lastschrift der Elternbeiträge (fällig jewiels 15.02., 15.04., 15.06., 15.10., 15.12.)

Abbuchungsauftrag (optional)
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen (optional)
Unterrichtsbestimmungen

 1. Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin ist gemäß §5 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 ein freier Unterrichtsplatz und die Eignung für das betreffende Fach.

 2. Die Musikschule gewährleistet einen zeitnahen Unterricht unter der Voraussetzung, dass die Eltern oder deren gesetzlicher Vertreter für einen regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers  sowie für eine gewissenhafte, den Anweisungen des Lehrers entsprechende Vorbereitung der gestellten Aufgaben sorgen. Die Erziehungsberechtigten werden ersucht, sich durch wiederholte Einsichtnahme  in das Aufgabenheft vom Fortschritt ihrer Kinder zu überzeugen. Diesbezügliche Nachfragen bei der jeweiligen Lehrkraft sind zu empfehlen. Das Fernbleiben vom Unterricht sollte fristgerecht den  Lehrkräften oder der Direktion (bzw. Büro) mitgeteilt werden.

 3. Der/ die Schüler*in erhält wöchentlich eine Unterrichtsform zu 25, 40 bzw. 50 Minuten als Einzel- oder zu 40 bzw. 50 Minuten als Gruppenunterricht und ist zum unentgeltlichen Besuch von  Ergänzungsfächern angehalten. Mit der Ausbildung im Hauptfach, ist der Besuch der Ergänzungsfächer und die Ablegung von Prüfungen, entsprechend dem Ausbildungsplan des Gemeindeverbandes der MS  Erlauftal, verbunden.

 4. Die Unterrichtszeiten für den einzelnen Schüler werden von den Lehrern nach Zustimmung durch die Schulleitung festgesetzt. Terminwünsche von Seiten der Schüler*innen können nur im Rahmen der  stundenplantechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

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 5. Der Austritt kann nur mit Schuljahresende erfolgen!

 In begründeten Fällen (längere Krankheit d. Schülers, Übersiedlung, etc.) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt nach Vorlage  der entsprechenden Nachweise während des Schuljahres zulässig.

 Eine ordnungsgemäß durchgeführte Austrittserklärung entbindet von der Beitragszahlung für den Zeitraum der bewilligten  Unterbrechung bzw. für den verbleibenden Rest des lfd. Schuljahres. Eine  Unterbrechung von weniger als 3 Wochen kann nicht  genehmigt werden.

 6. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten. Die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch  und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht.

 7.  Der Übergang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (Stundenplan) und tritt grundsätzlich mit der  Übergabe des Kindes an die Lehrperson ein. Die Aufsichtspflicht endet aber,     sobald der Musikschüler seinen/ihren  abgehaltenen Unterricht beendet hat. Eine verspätete Abholung des Kindes entbindet von der Aufsichtspflicht.

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 8. Dem Schüler/ der Schülerin wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorspielabende, etc.) empfohlen. Für die Teilnahme an Kursen, Wettbewerben etc. ist das Einvernehmen mit dem      Hauptfachlehrer und den Erziehungsberechtigten herzustellen.

 9. Der Schulkostenbeitrag wird als Jahresbeitrag für 1O Monate (September bis Juni) eingehoben. Dieses Schulgeld wird seitens  der Musikschule 2 monatlich abgerechnet, aber über die Subfirma HPC     elektronisch zugestellt (Briefbutler) und per  Erlagscheinzahlung oder Einzugsermächtigung eingehoben.

10. Die Fälligkeit des Schulgeldes ist jeweils der 15.10., 15.12., 15.02., 15.04., und 15.06. Bei einem Schulgeldrückstand von  mindestens drei Monaten kann ein Schüler ausgeschlossen werden.

11. Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.

12. Ansuchen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos der Schulleitung vorzutragen.

13. In Disziplinarfällen oder bei völliger Nichteignung des Schülers, kann das vorliegende Übereinkommen nach Rücksprache mit den  Eltern oder deren Stellvertreter durch die Schulleitung vorzeitig aufgehoben  werden.

14. Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.

15. Diese Anmeldung gilt für die Dauer eines Schuljahres.

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