8. Dem Schüler/ der Schülerin wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorspielabende, etc.) empfohlen. Für die Teilnahme an Kursen, Wettbewerben etc. ist das Einvernehmen mit dem Hauptfachlehrer und den Erziehungsberechtigten herzustellen.
9. Der Schulkostenbeitrag wird als Jahresbeitrag für 1O Monate (September bis Juni) eingehoben. Dieses Schulgeld wird seitens der Musikschule 2 monatlich abgerechnet, aber über die Subfirma HPC elektronisch zugestellt (Briefbutler) und per Erlagscheinzahlung oder Einzugsermächtigung eingehoben.
10. Die Fälligkeit des Schulgeldes ist jeweils der 15.10., 15.12., 15.02., 15.04., und 15.06. Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann ein Schüler ausgeschlossen werden.
11. Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.
12. Ansuchen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos der Schulleitung vorzutragen.
13. In Disziplinarfällen oder bei völliger Nichteignung des Schülers, kann das vorliegende Übereinkommen nach Rücksprache mit den Eltern oder deren Stellvertreter durch die Schulleitung vorzeitig aufgehoben werden.
14. Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.
15. Diese Anmeldung gilt für die Dauer eines Schuljahres.