Landtagswahl 2013

28.02.2013 00:00

Landtagswahl 2013

Sonntag, 03.03.2013

Wahlzeiten: 7.30 - 15.00 in den Schulen

Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig eine Wahlverständigung mit genauen Informationen, die Sie bitte zur Wahl mitbringen.

Wählen im Wahllokal

Nehmen Sie einfach die "Wahlmitteilung" mit, in der auch das zuständige Wahllokal bzw. der zuständige Wahlsprengel steht. Stimmzettel und Kuvert in Empfang nehmen, in die Wahlkabine gehen, Stimmzettel ausfüllen, Kuvert verschließen und einwerfen....

Wählen per Briefwahl:

 Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können (Urlaub, Krankheit usw.) haben die Möglichkeit, mit Briefwahlkarten zu wählen.

Beantragung:

Schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde (oder mit Vollmacht) - Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

  •  Schriftliche Beantragung:
    Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung  die ein jeder Wahlberechtigte zugesandt bekommt. Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie des Reisepasse, bei elektronischen Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen.

    Schriftliche Beantragung bis spätestens 27.2.2013 aber wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist, ist die schriftliche Antragstellung bis zum 1.3. bis 12.00 Uhr möglich.

  • via Internet:
    Die einfachste und schnellste Art eine Wahlkarte zu beantragen ist via Internet über das Wahlservice: www.wahlkartenantrag.at (Reisepassnummer erforderlich)

Wie wähle ich richtig?

Wird eine Person angekreuzt, dann gilt diese Vorzugsstimme auf jeden Fall. Auch dann, wenn unter "Partei" etwas anderes angekreuzt wurde. Es gilt die Regel:

Name vor Partei

Wichtig: Wird eine Vorzugsstimme auf der "Landesliste" und eine auf der "Wahlkreisliste" vergeben, dürfen diese nicht in unterschiedlichen Spalten sein. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.  1739_001.jpg

  • Die Stimme für die Partei:
    Hier wird die Partei oder Liste angekreuzt. Der Stimmzettel ist auch dann gültig, wenn hier keine Partei angekreuzt wird, sondern nur eine persönliche Vorzugsstimme vergeben wurde.
  • Die Vorzugsstimme im Land:
    Hier - im oberen Teil des Stimmzettels, kann eine persönliche Vorzugsstimme auf einer Landesliste angekreuzt werden.
  • Die Vorzugsstimme im Bezirk:
    Hier - im unteren Teil des Stimmzettels - kann eine persönliche Vorzugsstimme im Wahlkreis (Bezirk) vergeben werden. So können auch Personen ein Mandat bekommen, die auf der Liste nicht ganz vorne stehen.


Wer darf wählen? 

Alle, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind und in Niederösterreich einen ordentlichen Wohnsitz haben. Das kann ein Hauptwohnsitz oder auch ein gemeldeter Zweitwohnsitz sein. Wer nicht sicher ist: einfach bei der Gemeinde fragen. Dort liegt das sogenannte Wählerverzeichnis auf, in dem alle drinstehen, die wählen dürfen. Übrigens: NÖ ist das erste Bundesland, das "Wählen ab 16" eingeführt hat.

Wen oder was wähle ich eigentlich?

Den Niederösterreichischen Landtag - und zwar für die nächsten 5 Jahre

Das Niederösterreichische Landesparlament. Das sind insgesamt 56 Abgeordnete, die von verschiedenen Parteien nominiert und von den NiederösterreicherInnen gewählt werden. Dank eines modernen Persönlichkeitswahlrechts können in Niederösterreich übrigens nicht nur Parteien oder Listen gewählt werden. Man kann auch einzelne Personen mit einer Vorzugsstimme unterstützen. 1737_001.jpg 

Warum und wofür wählen wir den Landtag?

Der Landtag ist die wichtigste politische Instanz in Niederösterreich. Seine 56 Abgeordneten repräsentieren die Bevölkerung des Landes. Zu den Aufgaben des Landtages zählen neben der Gesetzgebung des Landes die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung und Bewilligung des Landesbudget.

 

Was machen Abgeordnete?

Die Aufgaben der Abgeordneten bestehen nicht nur aus der Teilnahme an den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse. Als Vertreter ihrer Wahlkreise und der dort lebenden Bevölkerung kommen den Abgeordneten viele andere Aufgaben zu. Dazu gehören z.B. Sprechstunden für BürgerInnen sowie Kontakte mit Kommunalpolitikern, Institutionen und Vereinen. Die Landtagsabgeordneten sind mitverantwortlich für die regionale Entwicklung ihres Bezirkes. Im ständigen Kontakt mit der Bevölkerung informieren sie sich über ihre Probleme und Anliegen und bringen diese im Landtag ein.

Welche Aufgaben hat der Landtag?

Die wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung des Landes, die Beschlussfassung des Landesbudgets sowie die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung. Dazu kommen viele weitere:
Wahl des Landeshauptmannes, seiner zwei Stellvertreter und der sechs Landesräte, Rechnungskontrolle, Wahl der Landtagspräsidenten, Wahl der Ausschüsse, Wahl des Landesrechnungshofdirektors, Wahl der niederösterreichischen Mitglieder des Bundesrates und vieles mehr ...

Was ist die Landesregierung?

Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan des Landes. Sie besteht aus neun Mitgliedern (Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertreter, sechs Landesräte) und wird vom Landtag gewählt. Für die Zusammensetzung der Landesregierung gilt in NÖ die Proporzregel. Das heißt: Die Regierung setzt sich im gleichen Verhältnis der Parteien zusammen wie der Landtag.  

Weitere wichtige Informationen

zum Download:
NÖ Landtagswahl  

 

 

 

28.02.2013 00:00