In diesem Haus wohnten bis ins 20. Jahrhundert die herrschaftlichen Oberjäger. 1815 waren vier Revierjäger mit der Beaufsichtigung von Wald und Flur der Herrschaft betraut.
Die Jagd, ebenso wie die Fischerei, war bis 1848 ausschließlich Privileg des Adels und der Herrschaft. Wilderei und Schwarzfischen wurde streng bestraft. Für einen gewilderten Rehbock gab es sechs Wochen Arrest und 12 Stockstreiche bei der Inhaftierung und Entlassung.
Die Wildschützen verminderten jedoch die Erträge aus der herrschaftlichen Jagd. Die Grafen setzten für die „Einbringung“ eines Wilderers eine Prämie von 12 Gulden aus – so verdiente beispielsweise 1837 der Jäger Tratsch neben seinem Gehalt zusätzlich 48 Gulden.