Gemeindeverwaltungsabgaben

Leistungsbeschreibung:

Der in der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973 enthaltene Tarif sieht hauptsächlich für die Erteilung von (veranstaltungsbehördlichen, straßenpolizeibehördlichen, baubehördlichen und gesundheitsbehördlichen) Berechtigungen sowie für die Vornahme vom Amtshandlungen im Privatinteresse des Antragstellers die Vorschreibung von Verwaltungsabgaben vor.

Gesetzliche Grundlage:

  • Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, LGBl. 3800
  • Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973, LGBl. 3800/2