Gemeinderatswahl 2025

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Gemeinderatswahl 2025

Sehr geehrte Purgstallerinnen und Purgstaller! 

Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025 findet die Gemeinderatswahl 2025 statt. 

Diese Wahl ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft unserer Gemeinde. Gemeinsam entscheiden wir darüber, wer in den kommenden Jahren die Entwicklung unseres Ortes gestalten und wichtige Entscheidungen treffen wird.

Ihre Stimme zählt!

Die Gemeinderatswahl gibt Ihnen die Möglichkeit, aktiv Einfluss zu nehmen. Jeder einzelne Beitrag, jede abgegebene Stimme, stärkt unsere Demokratie und zeigt, dass wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wahlen sind ein grundlegender Pfeiler unserer Gesellschaft und eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen.

Unsere Gemeinde lebt von Vielfalt, Engagement und Zusammenhalt. Ihre Wahlbeteiligung ist ein Ausdruck dessen, was unsere Gemeinschaft ausmacht. Zeigen Sie, dass Ihnen die Zukunft unseres Ortes am Herzen liegt.

Die Wahl ist einfach und unkompliziert. Wenn Sie am Wahltag verhindert sein sollten, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. 


Ich lade Sie herzlich ein: 
Gehen Sie zur Wahl und machen Sie den Unterschied! Ihre Stimme zählt nicht nur für heute, sondern für die kommenden Jahre, in denen die Weichen für unsere gemeinsame Zukunft gestellt werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Beteiligung und wünsche uns allen eine spannende und erfolgreiche Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Euer/Dein Bürgermeister Harald Riemer 


Gemeinderatswahl SO, 26. Jänner 2025, 7.30 – 14.00 Uhr  NÖ Mittelschule Purgstall  (Schulgasse 13) 

Bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 kann die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

 

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die NÖ Gemeinderatswahl 2025 ist auf folgende Arten möglich:

  • schriftlich (online je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 22. Jänner 2025.
    • (nicht online) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr

Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.


Es gibt nur mehr 4 Wahlsprengel in der Mittelschule. 

Zur Wahl am 26. Jänner 2025 bringen Sie bitte Ihren personalisierten Abschnitt der ausgeschickten Wahllegitimation  und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit, damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung. Auf Ihrer Wahllegitimation ist auch ersichtlich, in welchem Wahlsprengel Sie Ihre Stimme abgeben können.