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Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs hat am 07.11.2023 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, verordnet:
Aufhebung der Waldbrandverordnung 2023
§ 1Aufgrund der nunmehr gegebenen Witterungsverhältnisse wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs über zusätzliche Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden im Bezirk Scheibbs (Waldbrandverordnung 2023) vom 13.07.2023, VBl. SB Nr. 5/2023, aufgehoben.
§ 2Die Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.