Gemeinderatswahl

Termin: 14.03.2010

Informationen zur Stimmabgabe
am Sonntag, 14.03.2010
7.00-15.00 Uhr

in der Volks- und Hauptschule

  • Wahberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen und alle Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, die spätestens am 14.03.2010 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben, die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde Purgstall (Stichtag 14.12.2009) mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitzgemeldet sind.
  • Einige Neuerungen für die Gemeinderatswahl sind:
    Wählen ab 16: 
    Auch für die GR-Wahlen gilt "Wählen ab 16"! Wahlberechtigt sind nun alle PurgstallerInnen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind.
  • Wahltag:
    Bei der Gemeinderatswahl haben Sie die Möglichkeit, am 14.03.2010, von 7.00-15.00 Uhr Ihre Stimme im zuständigen Wahllokal abzugeben.
    Im Gegensatz zu anderen Wahlen ist es nicht möglich, in einer anderen Gemeinde oder im Krankenhaus zu wählen.  
  • Wählen mit Wahlkarte:
    Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich ihre Stimme nicht vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben können, haben folgende Möglichkeit:

    Zum ersten Mal können Sie bei den Gemeinderatswahlen mit Briefwahl wählen: 
    Sie brauchen nur eine Wahlkarte beantragen und können sofort wählen.

    Wahlberechtigte, welche mittels Wahlkarte wählen, müssen diese
    schriftlich bis spätestens 10. März 2010
    mündlich bis spätestens 12. März 2010, 12.00 Uhr
    beim Gemeindeamt beantragen.
  • Bettlägerige Personen:
    Auch für Personen, welche bettlägerig sind und von einer besonderen Wahlbehörde besucht werden sollen, muss eine Wahlkarte beantragt werden.  
  • Stimmzettel:
    Sie können bei der Wahl entweder einen Ihnen zugestellten nichtamtlichen Stimmzettel (Namens- oder Parteistimmzettel) oder den amtlichen Stimmzettel verwenden. Diesen erhalten Sie im Wahllokal in Ihrem Wahlsprengel. Auf diesen amtlichen Stimmzettel können Sie die Parteibezeichnung ankreuzen, aber auch Vorzugsstimmen für KandidatInnen abgeben, indem Sie die Namen in das freie Feld am unteren Rand des amtlichen Stimmzettels schreiben.