Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt und Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Nach der Totenbeschau und der Eintragung ins Sterbebuch kann die Bestattung der Verstorbenen/des Verstorbenen erfolgen. Dazu muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, welches die Todesbescheinigung vom Standesamt erhält.
Grundsätzlich gilt in Österreich Bestattungspflicht. Die Durchführung der Bestattung ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Die Fristen für die Durchführung der Bestattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ausnahmen sind möglich, müssen aber gesondert genehmigt werden. Genauere Auskünfte dazu gibt Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen.
Mögliche Formen der Bestattung sind die Erdbestattung (Grab bzw. Gruft) und die Feuerbestattung (Verbrennung und Urnenbestattung). Die Bestattung darf nur in einer genehmigten Bestattungsanlage (Friedhof oder Urnenhain) durchgeführt werden. Die Friedhöfe werden entweder von der Gemeinde oder einer anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft betrieben.
Grundsätzlich werden auf Gemeindefriedhöfen jene Personen bestattet, die in der Gemeinde gewohnt haben bzw. innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind. Die Bestattung anderer Personen ist nach Einwilligung der Friedhofsverwaltung möglich. Auf Friedhöfen von Glaubensgemeinschaften werden im Normalfall deren Angehörige bestattet. Für die Bestattung Anders- oder Nichtgläubiger ist die Einwilligung der jeweiligen Friedhofsverwaltung notwendig.
Die Kosten hängen u.a. von der gewählten Bestattungsart, der Ausführung des Sarges bzw. der Urne sowie der Gestaltung der Trauerfeier ab und können daher sehr unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Quelle: HELP.gv.at
| A| A
Zum Veranstaltungskalender
VA 06-08/2013 VA-Newsletter abonnieren
Do34°CFr27°CSa24°C
Tiscover incl. Routenplaner Virtueller Ortsplan Luftpanorama Purgstall
Purgstaller Künstler (Link)