Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber
Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch unverzüglich zu benachrichtigen.
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion