Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung

Die Mindestaltersangaben beziehen sich auf den frühest möglichen Zeitpunkt für die Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins.

ACHTUNG

Mit Bestehen der praktischen Fahrprüfung gilt die Lenkberechtigung als erteilt. Das Ablegen der praktischen Fahrprüfung ist erst mit Erreichen des jeweiligen Mindestalters für die einzelnen Klassen und Unterklassen möglich (außer für Berufskraftfahrer).


Mindestalter für das Ablegen der Führerscheinprüfung
Klasse Erteilung der Lenkberechtigung
frühestens mit
Mopedausweis Vollendung des 15. Lebensjahres
Vorstufe A Vollendung des 18. Lebensjahres
A Vollendung des 21. Lebensjahres (direkt)
B
B+E
Vollendung des 18. Lebensjahres
B mit 17 Vollendung des 17. Lebensjahres
C
C+E
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Vollendung des 18. Lebensjahres ("Berufskraftfahrer" oder eingeschränkt auf C1 und C1+E)
C1
C1+E
Vollendung des 18. Lebensjahres
D
D+E
Vollendung des 21. Lebensjahres
F
  • Vollendung des 16. Lebensjahres mit Einschränkungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Einschränkungen

Mit der Ausbildung in der Fahrschule (theoretische und praktische) darf frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse oder Unterklasse geltenden Mindestalters begonnen werden.

Ausnahme:
  • Mit der L17-Ausbildung in der Fahrschule darf mit Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden.
  • Ebenso mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse A in einer Fahrschule begonnen werden, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird. Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A darf jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
  • Lehrlinge für den Beruf "Berufskraftfahrer" für die Klassen B und C dürfen sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres mit der Fahrschulausbildung beginnen.

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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