Tierzuchtförderung - Künstl. Besamung der Rinder

Für die Abwicklung der Tierzuchtförderungen (in der Höhe der durch Gemeinderatsbeschluss 12.12.2002 und Gemeindevorstands-Beschluss 15.02.2008 festgelegten Sätze für Rinderbesamung und Vatertierankauf) wurde die folgende Vorgangsweise beschlossen:

  • Die Verrechnung des Zuschusses erfolgt zwischen Landwirt und Gemeinde.
  • Die Landwirte zahlen für Besamungen den vollen Betrag beim Tierarzt und erhalten Besamungsschein.
  • Landwirte geben vierteljährlich die Besamungsscheine und die De-Minimis-Erklärung auf der Gemeinde ab und erhalten den Förderungsbetrag.
  • Gemeinde meldet zwischen 1. Jänner und 15. April den Gesamtbetrag der im Vorjahr ausbezahlten Förderungen und die Liste der geförderten Landwirte unter Verwendung des vorgegebenen Formulars.
  • Die Förderung des Vatertierankaufs sowie Eigenstandsbesamung werden schon jetzt direkt mit der Gemeinde verrechnet.
  • Für die Vollziehung der Förderung ist der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zuständig.

    GR-Beschluss: 17.12.2009 

Tierzuchtförderung – Künstliche Besamung der Rinder:

Gem. § 27 NÖ Tierzuchtgesetz 2008 (Stand 21.04.2016) hat die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich 1/3 der landesüblichen Durchschnittskosten zu leisten.

a)      Tierarzt:
Landestarif dzt. € 32,50…………………………………………………..Gemeindezuschuss = € 10,93
(automatische Tarifanpassung anhand der jährlichen Verlautbarung in den Amtlichen Nachrichten)

b)      Eigenstandsbesamer:
dzt. € 14,53…………………………………………………………………Gemeindezuschuss = €  6,50
(derzeit höher als über dem Landestarif = auslaufend)

Inkrafttreten: 01.07.2018                                                                                     GR-Beschluss: 27.06.2018